Rinn in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln! Tennisspielen jetzt doch wieder erlaubt

Erneute Kehrtwende im Freizeit- und Amateursport

Der Tennissport in Hessen ist wieder – unter Einschränkungen – genehmigt. Mit sofortiger Wirkung kann das Tennisspielen alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand in den Hallen sowie auf den Freiplätzen wieder aufgenommen werden.

Tennisspielen ist somit unter den folgenden Bedingungen wieder erlaubt:

  • maximal zwei Spieler pro Platz (2 Spieler oder 1 Spieler + 1 Trainer)
  • Doppel möglich, wenn alle vier Personen aus einem Hausstand kommen
  • der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)

Darüber hinaus bitte folgende Regeln einhalten:

  • Maske überall abseits des Platzes tragen
  • Grundsätzlich den Mindestabstand von 1,5m einhalten
  • Umkleiden und Duschräume geschlossen halten
  • Aufenthaltsräume regelmäßig lüften

In jedem Fall ist ein Gebot besonders zu berücksichtigen: Kommen – Spielen – Gehen!

HTV informiert: Tennisbetrieb ab 05. November untersagt

Landesregierung untersagt Freizeit- und Amateursport in ganz Hessen

Die Hessische Landesregierung hat heute am 03. November, die zuletzt am Freitag veröffentlichte Verordnung kurzfristig und ohne vorherige Kommunikation am Tag des Inkrafttretens geändert. Leidtragender Bereich bei diesen Änderungen ist unter anderem der Sport. Ab dem 5. November bis Ende November ist der Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt – ohne Ausnahme. Auch der Tennissport ist entgegen der ursprünglichen Verordnung nun davon betroffen.

Dies bedeutet, dass keinerlei Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden!

Den kompletten Wortlaut der Veröffentlichung des HTV gibt es hier: https://www.htv-tennis.de/tennisbetrieb-im-november-untersagt.php

Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (gültig ab 02. November 2020)

Am vergangenen Mittwoch sind die allgemeinen Verlautbarungen der Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern bekannt geworden.

Zum Wochenende hin hat die Hessische Landesregierung die 21. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht und schreibt unter Artikel 5 (Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) § 1 Abs. 2 : „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.“ Diese Regelung gilt zunächst für den Zeitraum 2. November bis 30. November 2020.

Für den Tennissport des TuS Griesheim und der Hallen-Abonnenten bedeutet es, dass die noch geöffneten Außenplätze sowie die Tennisplätze der Tennishalle nur noch zu zweit im bespielt werden dürfen (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler).

Doppel können nicht stattfinden, es sei denn alle Beteiligten stammen aus einem Haushalt. Trifft dies zu, greift die Regel der Spieleranzahl  und das Verbot eines Doppels nicht.

Der Turnierspielbetrieb wird in dem Zeitraum vollständig ausgesetzt.

Gemäß den Vorgaben des Hessischen Tennisverbands weisen wir auf folgende Maßnahmen hin:

·         Abseits der Plätze ist eine adäquate Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·         Der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen ist einzuhalten.

·         mit Wirkung des 2. November 2020, zunächst bis Ende November, stehen die Umkleide- und Duschräume nicht zur Verfügung.

·         Der Aufenthalt im Vorraum ist nicht erwünscht.

·         Personenansammlungen sind absolut zu vermeiden.

Ein klarer Appell: die strikte Einhaltung der Regeln ist unter allen Umständen erforderlich!

Das bereits vielerorts genannte Motto „Kommen – Spielen – Gehen“ gilt auch in unserem Falle!