Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (gültig ab 02. November 2020)

Am vergangenen Mittwoch sind die allgemeinen Verlautbarungen der Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern bekannt geworden.

Zum Wochenende hin hat die Hessische Landesregierung die 21. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht und schreibt unter Artikel 5 (Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) § 1 Abs. 2 : „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.“ Diese Regelung gilt zunächst für den Zeitraum 2. November bis 30. November 2020.

Für den Tennissport des TuS Griesheim und der Hallen-Abonnenten bedeutet es, dass die noch geöffneten Außenplätze sowie die Tennisplätze der Tennishalle nur noch zu zweit im bespielt werden dürfen (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler).

Doppel können nicht stattfinden, es sei denn alle Beteiligten stammen aus einem Haushalt. Trifft dies zu, greift die Regel der Spieleranzahl  und das Verbot eines Doppels nicht.

Der Turnierspielbetrieb wird in dem Zeitraum vollständig ausgesetzt.

Gemäß den Vorgaben des Hessischen Tennisverbands weisen wir auf folgende Maßnahmen hin:

·         Abseits der Plätze ist eine adäquate Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·         Der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen ist einzuhalten.

·         mit Wirkung des 2. November 2020, zunächst bis Ende November, stehen die Umkleide- und Duschräume nicht zur Verfügung.

·         Der Aufenthalt im Vorraum ist nicht erwünscht.

·         Personenansammlungen sind absolut zu vermeiden.

Ein klarer Appell: die strikte Einhaltung der Regeln ist unter allen Umständen erforderlich!

Das bereits vielerorts genannte Motto „Kommen – Spielen – Gehen“ gilt auch in unserem Falle!

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